Wallbox
Wallbox zu Hause: Was angemeldet werden muss

Eine Wallbox lädt das E-Auto schneller und sicherer als die Haushaltssteckdose. Bevor sie hängt, sind aber ein paar Dinge zu klären – technisch und beim Netzbetreiber.
Anmelden oder genehmigen lassen?
- Bis 11 kW: Die Wallbox muss vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden.
- Über 11 kW (z. B. 22 kW): Hier braucht es vorher eine Genehmigung des Netzbetreibers.
Die Anmeldung übernimmt der Elektrobetrieb, der im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist. Für unsere Kunden erledigen wir das komplett.
11 kW reichen fast immer
Die meisten Elektroautos laden zu Hause mit höchstens 11 kW Wechselstrom. Eine 22-kW-Wallbox bringt dann keinen Zeitgewinn, aber mehr Aufwand bei der Genehmigung und oft bei der Zuleitung. Über Nacht ist ein Auto mit 11 kW in aller Regel voll.
Steuerbare Verbrauchseinrichtung (§ 14a EnWG)
Neue Wallboxen gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtung. Der Netzbetreiber darf die Leistung in Ausnahmefällen kurzzeitig drosseln – eine Mindestleistung bleibt immer erhalten. Im Gegenzug gibt es reduzierte Netzentgelte. Welches Modell für Sie günstiger ist, besprechen wir bei der Planung.
Was wir vorher prüfen
- Hausanschluss und Zählerschrank: Ist genug Leistung und Platz vorhanden?
- Leitungsweg und Querschnitt der Zuleitung vom Zählerschrank zur Garage oder zum Stellplatz
- Passender Fehlerstromschutz: Typ B oder Typ A mit Gleichfehlerstrom-Erkennung in der Wallbox
- Überspannungsschutz und eigener Leitungsschutzschalter
- Später eine PV-Anlage geplant? Dann lohnt sich eine Wallbox, die Solarstrom nutzen kann.
Stand: Oktober 2026. Regeln und Förderungen ändern sich regelmäßig – wir sagen Ihnen bei der Beratung, was aktuell gilt.